Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Gebührenkalkulation für die Märkte der Gemeinde Schönberg mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen grundsätzlich zu. Aus Gründen der Billigkeit unterbleibt jedoch die Festsetzung eines vollständig kostendeckenden Gebührensatzes.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren mit folgenden Änderungen, im Übrigen unverändert:

 

In § 5 Nr. 1 Buchstaben a und b wird die Betragsangabe „0,67 EUR“ jeweils ersetzt durch die Betragsangabe „0,40 EUR“.

 

In § 5 Nr. 2 Buchstaben a und b wird die Betragsangabe „0,61 EUR“ jeweils ersetzt durch die Betragsangabe „0,60 EUR“.


Der Bürgermeister erläutert den Inhalt der Verwaltungsvorlage. Alle Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sind sich darüber einig, dass die Festsetzung einer kostendeckenden Gebühr in Höhe von 0,67 EUR für Wochenmärkte bzw. in Höhe von 0,61 EUR für Jahrmärkte kaum noch vermittelbar sei. Die Steigerung im Vergleich zum bisherigen Gebührensatz (0,20 EUR für Wochenmärkte und 0,45 EUR für Jahrmärkte) wird einvernehmlich als zu extrem betrachtet.

 

Nach kurzer Diskussion kommt man überein, den Gebührensatz bei den Wochenmärkten auf 0,40 EUR und bei Jahrmärkten auf 0,60 EUR festzusetzen.

 

Im Anschluss an die Diskussion ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0