Beschluss aus der Sitzung vom 07.05.2019:

Der Bauausschuss beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen,

  1. die Kosten für die zusätzliche Schleife, um die bislang dunkle Stelle im Kreisverkehr auszuleuchten, ermitteln zu lassen.
  2. die Kosten für einen zusätzlichen Lampenmast ermitteln zu lassen.
  3. die Unterlagen an den Planer des Planungsbüros IPP weiterzuleiten, damit dieser bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses eine neue Stellungnahme abgeben kann.

 

 


Der Vorsitzende verkündet zunächst die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.

 

Herr Opp bittet, in Tagesordnungspunkt 8 die Aussage der Grüne-Fraktion zu ändern in:

Nach weiterer Diskussion spricht auch die Grüne-Fraktion sich für die Prüfung der Leuchtmittel aus.

 

Herr Lüthje merkt zu Tagesordnungspunkt 8 an, dass die Protokollierung des Beschlusses nicht dem Sachverhalt, der als Ergebnis der Diskussion festgehalten wurde, entspricht. Er wünscht die Änderung des Beschlusses wie folgt:

Der Bauausschuss beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen

  1. die Kosten für die Verlegung des Erdkabels zur Versorgung einer zusätzlichen Lichtpunkteinheit zu ermitteln. Die zusätzliche Lichtpunkteinheit soll dazu dienen, eine ausreichende und gleichmäßige Ausleuchtung zu gewährleisten.
  2. die Kosten für die zusätzliche Lichtpunkteinheit (Mast, Leuchte, Zubehör u. Montage) zu ermitteln.
  3. die Leuchten anstelle der bisher vorgesehenen weißen LED Leuchtmittel mit insektenverträglichen amberfarbenen LED Leuchtmitteln auszurüsten.
  4. Die von der SPD vorgelegten Unterlagen an den Planer des Planungsbüros IPP weiterzuleiten, damit dieser bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses eine neue Planung und Stellungnahme vorlegen kann.

 

Nach intensiver Diskussion bestätigt der Bauausschuss noch einmal den


Stimmberechtigte:

    11

Ja-Stimmen:     9

Nein-Stimmen:     2

Enthaltungen:

Befangen: 0

 

Bezugnehmend auf Tagesordnungspunkt 10 bittet Herr Kroglowski um Auskunft, womit der Brodersdorfer Weg belastet ist.

Herr Wenzel teilt mit, dass eine Belastung mit PAK vorliegt. Ein entsprechendes Gutachten liegt vor und kann der Niederschrift beigefügt werden.