Herr Arp erkundigt sich nach dem geplanten Blockheizkraftwerk im Kiebitzredder und weist darauf hin, dass das Blockheizkraftwerk ja für das Neubaugebiet „Krützkrög“ vorgesehen ist. Er fragt, wo es im Bebauungsplan Nr. 42 verortet ist. Weiterhin wünscht er sich, dass die Gemeinde den Bau verhindert.

Herr Wenzel gibt an, dass das Thema Blockheizkraftwerk zwar während des Planverfahrens besprochen wurde, eine Verortung im Bebauungsplan Nr. 42  jedoch nicht erfolgt ist.

Der Bürgermeister führt die städtebaulichen Möglichkeiten der Gemeinde aus, gegebenenfalls die Aufstellung eines Bebauungsplans und die so dann mögliche Veränderungssperre zu beschließen, um ein Vorhaben zu unterbinden. Er erläutert weiter, dass die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Plön die Anwohnerbelange nach Landesbauordnung Schleswig-Holstein zu prüfen hat und hier für die Anwohner nur die Möglichkeit besteht, Rechtsmittel einzulegen.

 

Herr Jahn stellt fest, dass die Schwimmhalle am 04.06.2019 aus Personalgründen geschlossen war und bittet um Auskunft, ob das so bleibt.

Der Bürgermeister führt aus, dass von zwei dort angestellten Schwimmmeisterinnen eine krankheitsbedingt mehrere Tage ausfällt und daher die Schwimmhalle zumindest 05.06.2019 ebenfalls noch geschlossen bleiben muss. Er hofft, Abhilfe schaffen zu können.