Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wendtorf beschließt die anliegende Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Tourismus-Taxe) gemäß der Empfehlung des Finanzausschusses.

 


Die Gemeinde Wendtorf erwägt die Einführung einer Tourismus-Taxe. Hierzu sind vorab in Arbeitsgruppen und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Stein, die ebenfalls eine Einführung plant, Vorberatungen erfolgt. In der Sitzung vom 21.05.2019 hat der Finanzausschuss den Satzungsentwurf überarbeitet und einstimmig empfohlen, den vorliegenden Satzungsentwurf in der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Herr Ganteföhr berichtet, dass die Übernachtungssteuer ein heikles Thema sei und der Name Übernachtungssteuer sehr negativ Belastet ist. Deshalb wurde der die Übernachtungssteuer in Tourismus-Taxe umbenannt.

 

Herr Heller erklärt, dass die Tourismus-Taxe bei Vermietungen bis zu 49 Tage erhoben wird, anschließend greift die Zweitwohnsitzsteuer.

 

Herr Ganteför erklärt, dass für Geschäftsreisende keine Tourismus-Taxe erhoben wird.

 

Die Tourismus-Taxe wird prozentual vom Betrag der Übernachtungskosten abzgl. Verpflegung erhoben.

 

Es soll eine gleiche Satzung für die Gemeinden Stein und Wendtorf erstellt werden.

 

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0