Herr Malchau spricht den Bebauungsplan Nr.  65, Ferienhausgebiet Holm, an. Er weist darauf hin, dass bereits auf vielen Grundstücken die Stellplätze und Zufahrten gepflastert wurden, obwohl der Bebauungsplan festsetzt, dass diese nur in wassergebundener Weise herzustellen sind. In der Sitzung des Umweltbeirates wurde das bereits thematisiert, es gibt von Seiten der Gemeinde noch keine Rückmeldung dazu. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Thematik bekannt ist, er verweist auf die Zuständigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses insbesondere wegen der Abnahme der Erschließungsarbeiten im Baugebiet. Herr Ehlers als Vorsitzender des Bau- und Verkehrsausschusses sollte den Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen.

 

Herr Haase fragt, in wie weit seine Anregungen zum Neubaugebiet in die Planung aufgenommen wurden. Er hatte insbesondere darauf hingewiesen, dass die Kapazität des geplanten Regenrückhaltebeckens bei Extremwetterverhältnissen nicht ausreichend sein wird. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass alle Eingaben zum Neubaugebiet behandelt und abgewogen werden. Ob jedoch auch alle Anregungen in der Planung berücksichtigt werden, ist eine andere Sache. Herr Dr. Heisel oder Herr Keller werden ggf. noch bei der Vorstellung des aktuellen Planungsstandes auf das Thema eingehen.

 

Herr Bracker führt aus, dass die Beantwortung seiner Fragen zum Neubaugebiet bisher sehr mangelhaft war. Er behauptet, dass die Planung vom Investor und dem Planer bestimmt wird und nicht von der Gemeinde. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Gemeinde Schönberg Auftraggeber der Planung ist und auch die Inhalte der Planung bestimmt. Sehr wohl wird der Investor in die Planungsüberlegungen einbezogen, denn letztlich muss eine Planung ja auch umsetzbar sein. Soweit bisher gestellte Fragen z.B. aus der Einwohnerversammlung nicht ausreichend beantwortet wurden, bittet Ausschussvorsitzender diese ggf. erneut beim Bürgermeister oder der Verwaltung zu stellen oder schriftlich einzureichen. Es ist nun vorgesehen, den Bebauungsplan mit allen Anlagen nach der  Sommerpause im Entwurf zu beschließen und für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben dann noch einmal die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern. Die Anregungen werden dann beraten und es wird eine Abwägung beschlossen, die jedem, der Anregungen vorgetragen hat, schriftlich mitgeteilt wird.    

 

Herr Penthin bittet zugunsten des Klimaschutzes die Ausrichtung der Gebäude im Neubaugebiet so vorzunehmen, dass die Nutzung von Photovoltaik- und Solaranlagen sinnvoll möglich ist.