Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen der Gemeindevertretung vor. Gegen eine en bloc Abstimmung erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die Gemeindevertretung wählt die vorgeschlagenen Personen einstimmig gemäß den vorgelegten Wahlvorschlägen. Die Gremienliste wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.