Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde

Stoltenberg gemäß Entwurf.


Der Vorsitzende erläutert, weshalb eine Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stoltenberg erforderlich ist.

 

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren haben Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Aus diesem Grunde wurde mit Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 15. Mai 2018 das Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden aktualisiert.

 

Der Entwurf beinhaltet gegenüber der Hauptsatzung aus dem Jahr 2003 hauptsächlich nachfolgend aufgeführte Änderungen:

 

  1. Der Aufgabenkatalog für die „Bürgermeisterin / den Bürgermeister“ nach § 2 wurde erweitert und die Wertgrenzen übernommen bzw. aktualisiert.
  2. Der § 3 „Gleichstellungsbeauftragte“ wurde neu aufgenommenen.
  3. Das Aufgabengebiet des Kultur- u. Sozialausschusses in § 4 Abs. 1 Buchstabe c) ist um die Aufgabe „Seniorenangelegenheiten“ erweitert.
  4. In § 4 wurde der Absatz 5 neu aufgenommen. Dieser regelt die Wahl der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertretung.
  5. Die Formulierung des § 6 „Einwohnerversammlung“ wurde aktualisiert.
  6. Im § 7 wurden die Wertgrenzen aktualisiert und die empfohlene Formulierung der Kommunalaufsicht des Kreises Plön übernommen.
  7. Die Regelungen in § 9 zu den „Veröffentlichungen“ sind u.a. nach den gesetzlichen Vorgaben angepasst worden.

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0