Sitzung: 30.04.2019 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: LABOE/BV/298/2019
Beschluss:
Der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung zur 5. Änderung der Gemeinde
Ostseebad Laboe über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern vom 19.12.2007 gemäß Entwurf mit folgenden
Maßgaben zu beschließen:
§ 1 Abs. 1:
Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung neben der Entschädigung nach § 3 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90 % des Höchstsatzes der Verordnung.
§ 1 Abs. 2, neuer Satz 2:
Sie beträgt täglich ein Dreißigstel von 90 % der Aufwandsentschädigung der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers.
Neuer § 1a Abs. 1, neuer Satz 2:
Daneben erhält sie oder er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90 % des Höchstsatzes der Verordnung.
§ 1a, Abs. 2, neuer Satz 2:
Sie beträgt täglich ein Dreißigstel von 90 % der Aufwandsentschädigung der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers.
Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
Stimmberechtigte: |
11 |
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Ja-Stimmen: 10 |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |