Beschluss:

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung zur 5. Änderung der Gemeinde Ostseebad Laboe über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern vom 19.12.2007 gemäß Entwurf mit folgenden Maßgaben zu beschließen:

§ 1 Abs. 1:

Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung neben der Entschädigung nach § 3 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90 % des Höchstsatzes der Verordnung.

§ 1 Abs. 2, neuer Satz 2:

Sie beträgt täglich ein Dreißigstel von 90 % der Aufwandsentschädigung der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers.

Neuer § 1a Abs. 1, neuer Satz 2:

Daneben erhält sie oder er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90 % des Höchstsatzes der Verordnung.

§ 1a, Abs. 2, neuer Satz 2:

Sie beträgt täglich ein Dreißigstel von 90 % der Aufwandsentschädigung der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers.


Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:

Enthaltungen: 1

Befangen: 0