Sitzung: 07.05.2019 Bauausschuss
Es wird das Grundstück
Brodersdorfer Weg 2 angesprochen und nachgefragt, ob die Vermietung von
Ferienwohnungen dort rechtens ist.
Anmerkung der Verwaltung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 30, der ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO
festsetzt. Lt. § 4 Abs. 3 BauNVO können Betriebe des Beherbergungsgewerbes
sowie sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, zu denen Ferienwohnungen zählen,
ausnahmsweise zugelassen werden. Dafür wäre ein entsprechender Bauantrag zu
stellen.
Der Kreisverkehr bekommt im Juli die endgültige Asphaltdecke und wird dafür eine Woche gesperrt.
Die Sanierung des Fördewanderweges soll nach Fertigstellung der Baumaßnahme Brodersdorfer Weg beginnen. Zurzeit liegt jedoch nur ein Angebot vor.
Die Ladesäulen im Hafenumfeld wurden entgegen der Ankündigung noch nicht aufgestellt.
Auf dem Grundstück An der Au 4 lagern seit längerem größere Mengen Abfall.
Dieser Zustand wird sich erst ändern, wenn das Bauvorhaben Wiederaufbau „El Meson Playa“ begonnen wird.