Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet „westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung Tökendorf und südlich der Schule“ unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen im Zusammenhang mit den grünordnerischen Festsetzungen zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung und der Umweltbericht mit landschaftsplanerischer Stellungnahme, sowie die Lärmtechnische Untersuchung und das Verkehrsgutachten werden gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

  1. Redaktionelle Änderungen aus Anlass der Anpassung der Ausgleichsflächen sind in den Entwurf einzuarbeiten.

Guntram Blank erläutert unter Zuhilfenahme einer Präsentation den bisherigen Ablauf des Verfahrens sowie dessen aktuellen Stand. Dabei wird auch dargelegt, dass die im Entwurf vorgesehenen Ausgleichsfächen noch redaktionell angepasst werden.

 

Im Zuge einer angeregten Diskussion kommen die Mitglieder der Gemeindevertretung darin überein, den vorliegenden Entwurf zur Offenlegung zu bestimmen und ihn lediglich im Zusammenhang mit den grünordnerischen Festsetzungen wie folgt anzupassen:

 

Nr. 8.5 erhält folgende Fassung:

 

„Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Bezeichnung P1 ist die vorhandene Sommer-Lindenreihe (Tilia platyphyllos) zu ergänzen. An den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten sind 14 Hochstämme mit folgenden Mindestqualitäten anzupflanzen: 3 x verpflanzt, Stammumfang 10-12 cm gemessen in 1,00 m Höhe.“

 

Nr. 8.7 wird um folgenden Absatz ergänzt:

 

„Auf der Ostseite der Grünfläche sind Gruppen von standortgerechten Büschen zu pflanzen.“

 

Nr. 8.9 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Die am westlichen Rand des Plangebietes festgesetzte Grünfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist als extensives Weidegrünland zu entwickeln.“

 

Nr. 8.9 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

 

„Zur Vorbereitung der Fläche ist das Ansaatgrünland umzupflügen. Auf der ganzen Fläche ist eine Ansaat von regionalem, beweidungsgeeignetem Mahdgut, das den Ansprüchen des biologischen Landbaus entspricht, vorzunehmen.“

 

Nr. 8.9 Unterabsatz 6 erhält folgende Fassung:

 

Als Bäume sind die Arten Stieleiche (Quercus robur) und Flatterulme (Ulmus laevis) zu verwenden und als Überhälter in einem Abstand von 15,0 m zueinander zu pflanzen. Die Bäume sind als Hochstämme mit folgenden Mindestqualitäten anzupflanzen: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 10-12 cm gemessen in 1,00 m Höhe.“


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0