Die Bürgermeisterin trägt vor, dass

 

¾     die Wohnung im Erdgeschoss hergerichtet wurde.

 

¾     für die Zeit ab dem 01.05.2019 ein Mietvertrag geschlossen wurde.

 

¾     das Geländer angepasst und wieder eingebaut wurde.

 

¾     das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung noch nicht abgeschlossen ist.