Mit dem als Grundlage des Verwaltungszusammenschlusses dienenden öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 5. Dezember 2006 (Fusionsvertrag) haben die Vertrags- und Fusionspartner (Amt Probstei, Gemeinden Schönberg, Stoltenberg und Ostseebad Laboe) vereinbart, im Jahre 2011 durch einen externen Gutachter die Organisationsform einschließlich der Stelleninhalte, Stellenbewertungen und des Stellenbedarfs eingehend zu untersuchen. Gleiches gilt für die Kostenanteile an den Sonderaufgaben und Aufgaben mit Verwaltungskostenbeiträgen. Die Ergebnisse sind dem Amtsausschuss vorzustellen und ggf. notwendige Veränderungen sollen dort mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln beschlossen werden.

 

Für die Zeit der ersten drei Jahre wurde ebenfalls eine bestimmte Aufbauorganisation vereinbart.

 

Die Erfahrungen der ersten zwei Jahre nach Zusammenschluss der Verwaltung zeigten jedoch, dass durchaus auch „hausgemacht“ aber auch durch nicht beeinflussbare Veränderungen (Wegbewerbungen von Personal etc.) Veränderungsnotwendigkeiten zur Optimierung der Verwaltung bestehen. Dabei ist zu beachten, dass die seinerzeit vereinbarte Aufbauorganisation für die ersten drei Jahre vor allem auch das Ergebnis von Verhandlungen war und nicht nur schlichten verwaltungssachlichen Erwägungen folgte.

Bei aller Richtigkeit der seinerzeitigen „Startaufstellung“ erscheint es jedoch sehr sinnvoll, das Organisationsgutachten bzw. die externe Untersuchung zeitlich vorzuziehen, um so früh als möglich Optimierungsprozesse für beide Verwaltungsstandorte einleiten zu können. Umso dringlicher erscheint dies, als dass festzustellen ist, dass Organisationsentscheidungen z. Z. aufgrund der Vertragslage nicht ohne weiteres getroffen werden können und so Optimierungsprozesse nicht ohne weiteres möglich sind. Dies hat auch die Vergangenheit gezeigt.

 

Zur weiteren Information sind der Anlage Protokollauszüge aus den Sitzungen des Hauptausschusses des Amtes Probstei und des Amtsausschusses beigefügt. Da es sich um eine Vertragsangelegenheit handelt, bedarf es der Zustimmung aller Vertragspartner. Das Amt Probstei als Vertragspartner hat bereits einstimmig beschlossen; die Zustimmung der Gemeinde Schönberg liegt vor. Hinsichtlich der entstehenden Kosten ist zu erwähnen, dass die Finanzierung des Gutachtens durch Entnahme aus der Amtsrücklage erfolgt.

 

Abschließend ist zu betonen, dass es bei der Untersuchung keineswegs um die Aufgabe des Verwaltungsstandortes Laboe geht. Im Gegenteil, jegliche Ergebnisse eines Gutachtens müssen sich im Rahmen der vereinbarten Eckpunkte des Fusionsvertrages bewegen. In dem Fusionsvertrag ist auch über die Zeit der ersten drei Jahre hinaus eindeutig vereinbart, in der Gemeinde Ostseebad Laboe einen Verwaltungsstandort mit über die in einem Bürgerbüro oder in einer Außenstelle üblichen Verwaltungsdienstleistungen hinausgehenden Leistungen vorzuhalten. Dies entspricht auch den Vorstellungen der Verwaltung und ergibt sich im übrigen auch aus dem ebenfalls der Anlage beigefügten Entwurf eines Angebotsaufforderungsschreibens für in Betracht kommende Gutachter.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorziehen des im Fusionsvertrag vereinbarten Gutachtens zu.


Stimmberechtigte: 17

 

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0