Beschluss:

Durch das Amt Probstei ist bei dem Kreis Plön eine Verkehrsanordnung für die Beschilderung des Stichweges zwischen Masurenweg und Blomeweg zu beantragen. Es sind jeweils folgende Schilder aufzustellen: 1 VZ 101 „Gefahrenstelle", 1 ZZ 1007-37 „Ausfahrt" Und 1 ZZ 1012-32 „Radfahrer absteigen".

 


Eine neue Verkehrsanordnung Masurenweg — Blomeweg muss vom Kreis genehmigt werden, da es ein öffentlicher Weg ist.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0