Beschluss:

Der vorgelegte Entwurf der 3. Nachtragssatzung wird wie folgt ergänzt:

 

§ 7 (3)

Die Gebühr wird jährlich um 10 Cent/Stunde in den kommenden zunächst fünf Jahren erhöht, bis der Deckungsgrad erreicht wird.

 

Der BSKS empfiehlt der Gemeindevertretung, eine 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe (Benutzungs- und Gebührensatzung) gemäß Beschlussfassung. Die Satzungsänderung tritt zum Schuljahresbeginn 2019/2020 in Kraft.


Frau Telli erläutert die Vorlage zu diesem TOP. Zudem weist sie darauf hin, dass bei einer Vollbetreuung in der OGTS eine Gebühr in Höhe von 170,-- € pro Halbjahr fällig werden würde, dieser Betrag wird an anderen Schulen für einen Monat berechnet. Frau Kuhn und Herr Petrowski kritisieren dennoch die massive Preissteigerung der Betreuungskosten, die insbesondere, trotz der Sozialstaffelregelung, einkommensschwache Familien treffen könnte. Frau Telli hält dagegen, dass es einen Förderverein an der Schule gibt, der in solchen Fällen finanziell helfen kann.

Frau Bern ruft in Erinnerung, dass der Sperrvermerk für die Planstelle einer Leitungskraft in der OGTS eigentlich nur aufgehoben werden kann, wenn der Kostendeckungsgrad des Jahre 2018 in Höhe von 44,98 % erreicht wird. Dieses kann bereits mit der jetzt vorgelegten Satzungsänderung und der darin enthaltenen Steigerung der Betreuungskosten nicht ganz erreicht werden.

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0