Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung stimmt den dargestellten möglichen Änderungen beim Regenwasser, der Suche nach einer alternativen (Rasen)-Fläche für den ehemaligen „Bolzplatz“ und einer gemeinsamen Nutzung des Schulhofes grundsätzlich zu. Vereinbarungen dazu werden in einem noch zu formulierenden Rahmenvertrag geregelt, der den Mitgliedern der Schulverbandsvertretung dann zur Abstimmung vorgelegt werden soll.


Verbandsvertreterin Maaß beschreibt ausführlich den aktuellen Stand der Planung für das B-Plangebiet Nr. 13 der Gemeinde Probsteierhagen. Neben der Wohnbebauung entsteht ein dreizügiger Kindergarten und in der Nähe des Schulgrundstückes ein öffentlicher Parkplatz, der von der Schule mitgenutzt werden kann. Sie schildert weiterhin die Regenwasserproblematik. Geplant sind zwei Regenrückhaltebecken. Da es sich um ein FFH-Gebiet handelt, darf der Zustand der Hagener Au nicht verschlechtert werden. Von daher wird versucht, möglichst viel Regenwasser im Baugebiet selbst aufzufangen. Im Baugebiet werden viele wassergebundene Stellplätze und Zufahrten entstehen. Alle Nebengebäude auf den Grundstücken müssen mit Gründächern ausgestattet werden. Das Regenwasser läuft gedrosselt über das geplante Regenrückhaltebecken in den Schulteich. An die Hagener Au darf nicht mehr Wasser abgegeben werden als beim derzeitigen Zustand. Das Konzept der Regenwasserbeseitigung greift in das System Entwässerung Schule.

 

Der Verbandsvorsteher macht deutlich, dass es keine gravierenden Änderungen für die Entwässerung des Schulgrundstückes geben wird. Durch den neu erstellten Sandfang wird erreicht, dass der Schulteich nicht so schnell versandet. Der Teich bleibt im Eigentum des Schulverbandes. Wichtig ist, dass der Schulverband auch weiterhin keine Regenwassergebühren zu entrichten hat.

 

Für die Nutzung des Schulteiches wird es zwischen der Gemeinde Probsteierhagen und dem Schulverband Probstei-West eine vertragliche Regelung geben. Der Vertragsentwurf wird den Mitgliedern der Schulverbandsvertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Weiterhin berichtet Verbandsvertreterin Maaß, dass der jetzige Bolzplatz durch die Bebauung entfällt. Er sollte von daher auf den Schulhof verlegt werden. Dieser Umstand sei ebenfalls in dem Rahmenvertrag zu regeln. Die Gemeinde Probsteierhagen übernimmt die Kosten für die Verlegung und für die Pflege der Fläche. Sie fragt weiterhin an, ob die Kinder, die in das Neubaugebiet einziehen werden, den neuen Schulhof nutzen dürfen. Die Gemeinde Probsteierhagen würde auch gerne auf ihre Kosten weitere Spielgeräte aufstellen. Nach Auffassung des Verbandsvorstehers spricht nichts dagegen. Die Spielfläche wird schon bereits jetzt in den Nachmittagsstunden von Kindern genutzt. Auch diese Details sind in dem zu entwerfenden Rahmenvertrag zu regeln.

 


Stimmberechtigte:

 11

Ja-Stimmen:  11

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0