Sitzung: 17.04.2019 Beirat für Natur und Umwelt
Grundlage für die Erörterung
dieses Punktes ist der Vorentwurf „Bebauungsplan Nr.
13 vom 7. März 2019 Teil A –
Planzeichnung sowie Teil B – Text Punkt
8.) Grünordnerische Festsetzungen„
Punkt
8.1 Zustimmung
Punkt
8.2 Zustimmung
Punkt
8.3 öffentliche
Grünflächen
Eine
frühzeitige Mahd im Frühjahr sollte nicht erfolgen. Die Blühzeitphasen sollten
festgestellt und der optimale Zeitpunkt für die Mahd abgestimmt werden. Die
Mahd sollte am besten mit einem
Balkenmäher erfolgen, das Mahdgut zusammengerecht werden (kein Häckseln).
Punkt
8.4 Zustimmung
Punkt
8.5 Zustimmung
Punkt
8.6 Zustimmung
Punkt 8.7 Innerhalb der Grünfläche mit der Bezeichnung
P3 hat eine Pflanzung von 9 Stieleichen auf der Westseite und zwei
Hochstamm-Apfelbäumen auf der Ostseite der Grünfläche zu erfolgen.
Wegen
möglicher Auswirkungen auf die Grundstücke durch Schattenwurf schlägt der
Beirat vor, Frau Pirko Arp, die bereits im Baugebiet Trensahl bei der
Standortbestimmung der Bäume geholfen hat, bei der genauen Festlegung der
Standorte mit einzubeziehen.
Auf der Ostseite der Grünfläche P3 ist
entlang der Grenze zu den angrenzenden privaten Grundstücken eine Schnitthecke
anzupflanzen.
Der
Beirat empfiehlt, die Hecke durch entsprechende Gebüschgruppen/ -inseln zu ersetzten, da der
Pflegeaufwand der Hecken auf Gemeindeflächen
(zweimal jährlich zu pflegen) durch die Gemeinde zu hoch ist.
Buschinseln könnten z.T. auch als Ausgleich auf der Ausgleichsfläche gepflanzt
werden.
Punkt
8.8 Zustimmung
Punkt
8.9 extensives Weideland am westlichen Rand des
Plangebietes
Diesem Punkt wird
grundsätzlich zugestimmt.
Jedoch sollte dargestellt
werden, dass die “öffentliche Grünfläche“ von den Anwohnern nicht als solche
genutzt werden kann.
Zu überlegen wäre, ob
Teilflächen statt zu grubbern, gepflügt werden sollten. Auch die Auswahl der
vorgeschlagenen Baumarten Esche und Flatterulme sollten wegen der
Beeinträchtigungen(„Eschsterben“ „Ulmensterben“) überdacht werden.
Punkt
8.10 Wege innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen (P2 bis P7)
sind wassergebunden herzustellen.
Der Beirat schlägt vor, auf der
Grünachse P2, P3, P4, auch wegen der Funktion als Regenwassermulde keinen
wassergebundenen Weg zu planen, sondern einen „Trampelpfad“ entwickeln zu
lassen.
Punkt 8.11 Zustimmung