Grundlage für die Erörterung dieses Punktes ist der Vorentwurf „Bebauungsplan Nr.

13 vom 7. März 2019 Teil A – Planzeichnung sowie Teil B – Text  Punkt 8.) Grünordnerische Festsetzungen„

 

Punkt 8.1              Zustimmung

Punkt 8.2              Zustimmung

 

Punkt 8.3              öffentliche Grünflächen

Eine frühzeitige Mahd im Frühjahr sollte nicht erfolgen. Die Blühzeitphasen sollten festgestellt und der optimale Zeitpunkt für die Mahd abgestimmt werden. Die Mahd sollte am besten  mit einem Balkenmäher erfolgen, das Mahdgut zusammengerecht werden (kein Häckseln).

 

Punkt 8.4              Zustimmung

Punkt 8.5              Zustimmung

Punkt 8.6              Zustimmung

 

Punkt 8.7             Innerhalb der Grünfläche mit der Bezeichnung P3 hat eine Pflanzung von 9 Stieleichen auf der Westseite und zwei Hochstamm-Apfelbäumen auf der Ostseite der Grünfläche zu erfolgen.

 

Wegen möglicher Auswirkungen auf die Grundstücke durch Schattenwurf schlägt der Beirat vor, Frau Pirko Arp, die bereits im Baugebiet Trensahl bei der Standortbestimmung der Bäume geholfen hat, bei der genauen Festlegung der Standorte mit einzubeziehen.

 

Auf der Ostseite der Grünfläche P3 ist entlang der Grenze zu den angrenzenden privaten Grundstücken eine Schnitthecke anzupflanzen.

 

Der Beirat empfiehlt, die Hecke durch entsprechende Gebüschgruppen/              -inseln zu ersetzten, da der Pflegeaufwand der Hecken auf Gemeindeflächen   (zweimal jährlich zu pflegen) durch die Gemeinde zu hoch ist. Buschinseln könnten z.T. auch als Ausgleich auf der Ausgleichsfläche gepflanzt werden.

 

Punkt 8.8              Zustimmung

 

Punkt 8.9              extensives Weideland am westlichen Rand des Plangebietes

Diesem Punkt wird grundsätzlich zugestimmt.

Jedoch sollte dargestellt werden, dass die “öffentliche Grünfläche“ von den Anwohnern nicht als solche genutzt werden kann.

Zu überlegen wäre, ob Teilflächen statt zu grubbern, gepflügt werden sollten. Auch die Auswahl der vorgeschlagenen Baumarten Esche und Flatterulme sollten wegen der Beeinträchtigungen(„Eschsterben“ „Ulmensterben“) überdacht werden.

 

Punkt 8.10           Wege innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen (P2 bis P7) sind wassergebunden herzustellen.

Der Beirat schlägt vor, auf der Grünachse P2, P3, P4, auch wegen der Funktion als Regenwassermulde keinen wassergebundenen Weg zu planen, sondern einen „Trampelpfad“ entwickeln zu lassen.

 

Punkt 8.11            Zustimmung