Sitzung: 17.04.2019 Beirat für Natur und Umwelt
Auf
die Frage, in welcher Weise die Grünfläche am westlichen Rand des Plangebietes
behandelt wird, wird erklärt, dass die Fläche als extensives Weidegrünland
verpachtet wird. Die in den „Grünordnerischen Festsetzungen“ unter 8.9
aufgeführten Regelungen sind einzuhalten.