Die stellvertretende Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Frau Kleinfeld verpflichtet Frau Karin Scheffler gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung.