Die Gemeinde Probsteierhagen zahlt dem Gerätewart den möglichen Höchstsatz für 4 Einsatzfahrzeuge entsprechend der Vorgaben der Entschädigungsverordnung des Landes. Die Verteilung der gezahlten Aufwandsentschädigungen an die Kameraden obliegt der Feuerwehr.

Die Verwaltung wird gebeten, die bestehende Entschädigungssatzung entsprechend anzupassen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0