Sitzung: 27.03.2019 Finanz- und Lenkungsausschuss
Die
Gemeinde Probsteierhagen zahlt dem Gerätewart den möglichen Höchstsatz für 4
Einsatzfahrzeuge entsprechend der Vorgaben der Entschädigungsverordnung des
Landes. Die Verteilung der gezahlten Aufwandsentschädigungen an die Kameraden
obliegt der Feuerwehr.
Die
Verwaltung wird gebeten, die bestehende Entschädigungssatzung entsprechend
anzupassen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Stimmberechtigte: 7 |
|
||
Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |