Herr Timm verliest den Antrag der CDU und erläutert die Konsequenzen. Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht seit 2018 durch die Änderung des § 76 der Gemeindeordnung nicht mehr. Der FLA  empfiehlt der Gemeindevertretung, die bestehende Satzung zur Regelung der Straßenausbaubeiträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0