Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt, den am 30.03.2017 geänderten Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 noch einmal dahingehend zu ändern, dass ein Teilbereich des Geltungsbereiches als allgemeines Wohngebiet und ein weiterer Teilbereich als Ferienhausgebiet gemäß der anliegenden Planvariante C festgesetzt wird. Der Bebauungsplan soll weiterhin als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. 

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0