Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB werden für

 

-        die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

-        die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 67

 

in der Weise abgewogen, wie es sich aus der Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/382/2019 ergibt. Der zuvor in der Abwägung angesprochene Satz 2 auf Seite 10 Punkt 1.1.14 und der Satz 1 auf Seite 17 Punkt 1.5.1 sollen gestrichen werden.

 

2.    Das Ergebnis der Abwägung ist in die noch zu erarbeitenden und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmenden Entwürfe des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes einzuarbeiten.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen. Die EIS-Fraktion hatte noch Beratungsbedarf angemeldet.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts erklärt, dass die offenen Punkte zwischenzeitlich geklärt sind. Er weist außerdem darauf hin, dass auch mit diesem Abwägungsbeschluss noch nicht alles „in Stein gemeißelt“ sei, sondern in die weiteren Beratungen des Planungsausschusses mit einfließt.

 

Die Gemeindevertretung fasst daraufhin folgenden


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0