Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung eine Anpassung der Elternbeiträge in Schönberger Kindertagesstätten entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Variante 2, die auf der Basis der von den Schönberger Einrichtungen gemeldeten Haushaltsansätze in 2009 errechnet wurde zu beschließen. Die Beitragsanpassung soll zum 01.04.2010 erfolgen.


Der Bürgermeister führt in das Thema ein und stellt zunächst die Historie, wie sie in der Vorlage beschrieben ist, dar.

 

Er macht deutlich, dass die Beiträge seit dem 01.09.2005 nicht mehr angepasst wurden, da dies aufgrund der Diskussion über die Einführung einer Elternbeitragsfreiheit für Kindertagesstätten von allen Fraktionen als nicht geboten angesehen wurde. Zwischenzeitlich ist klar, dass es eine Beitragsfreiheit für die gesamte Zeit des Kindertagesstättenbesuches absehbar nicht geben wird. Selbst das im letzten Jahr eingeführte letzte beitragsfreie Kindergartenjahr ist nunmehr landesseitig wieder infrage gestellt worden.

 

Bürgermeister Zurstraßen geht anschließend auf die finanzwirtschaftliche Situation der Gemeinde Schönberg in 2010 und den Folgejahren ein und beschreibt diese als sehr schwierig. Daher ist aus seiner Sicht, der damalige Vorschlag von Gemeindevertreter Ehlers, die Beitragserhöhung für Kindertagesstätten zunächst nur für ein Jahr auszusetzen, sehr vorausschauend gewesen. Heute muss festgestellt werden, dass Schönberg so nicht weitermachen kann und eine Elternbeitragsanpassung bei den Kindertagesstätten notwendig wird. Dies hat der Sozialausschuss grundsätzlich in seiner Dezember-Sitzung erkannt und die Verwaltung gebeten, entsprechende Berechnungen vorzulegen. Diese wurden in drei Varianten erstellt, die Erste bezieht sich auf das Jahresrechnungsergebnis der Einrichtungen im Jahr 2008, die Zweite auf die gemeldeten Haushaltsansätze der Einrichtungen für das Jahr 2009 und die Dritte auf die gemeldeten Haushaltsansätze der Einrichtungen für das Jahr 2010.

 

Der Bürgermeister erläutert außerdem, dass es für die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes notwendig war, hier eine dieser Varianten anzunehmen, er hat sich hierbei für die mittlere Variante entschieden und entsprechende Beitragserhöhungen ab dem 01.04.2010 einkalkuliert. Damit soll jedoch keinesfalls eine Präjudizierung erfolgen.

 

Er macht deutlich, dass entsprechend des Beschlusses des Sozialausschusses aus dem Dezember für Zuschüsse an Kindertagesstätten derselbe Betrag wie der in 2009 von den Einrichtungen gemeldete zuzüglich des Defizits der zusätzlichen Krippengruppe bereitgestellt werden soll, dies ergibt 465.000 €. Bei der mittleren Variante, also der Beitragserhöhung errechnet auf der Basis der gemeldeten Haushaltsansätze 2009 der Einrichtungen, ergibt sich eine voraussichtliche Mehreinnahme aus Elternbeiträgen von 65.000 € für das Jahr, so dass der Haushaltsansatz, wie im Vorjahr, 400.000 € betragen würde.

 

Dabei wurde die bisher gültige Beitragsstruktur übernommen und lediglich hinsichtlich der zwischenzeitlich dazugekommenen Betreuungsangebote differenziert.

 

Es ergibt sich so eine Erhöhung von durchschnittlich ca. 13 %, die aber faktisch im Verhältnis zu den Gesamtausgaben geringer ist, da ja bei der Ermittlung auf das zurückliegende Jahr zurückgegriffen wurde.

 

Gemeindevertreter Helms erinnert daran, dass bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschusses Einigkeit über die Anpassungsnotwendigkeit der Elternbeiträge bestand. Er fragt, welche der drei Alternativen die Verwaltung zur Umsetzung vorschlägt.

 

Bürgermeister Zurstraßen spricht sich hier für den mittleren Weg, also eine Anpassung auf Basis der Haushalte 2009 der Einrichtungen aus. Er ergänzt, dass die Aufwendungen der Gemeinde Schönberg für Kindertagesstätten vor 12 Jahren noch 186.000 DM betrugen und heute auf 400.000 € angewachsen sind. Bei dieser Haushaltslage ist aus seiner Sicht eine angemessene Beteiligung der Eltern notwendig, wenn ein anerkannt gutes soziales Angebot erhalten werden soll.

 

Er erläutert ergänzend, dass die Beitragsanpassung keinen Einfluss auf die Beitragsfreiheit im 3. Kindergartenjahr hat. Er führt außerdem aus, dass der Kreis Plön bereits eine sehr gute Sozialstaffel im Bereich der Kindertagesstätten hat, die von den Schönberger Entscheidungsgremien nochmals hinsichtlich der Anrechenbarkeit der Wohnkosten optimiert wurde.

 

Er macht nochmals deutlich, dass die seit 2005 ausgesetzte automatische Anpassung der Elternbeiträge auf 35 % der Gesamtaufwendungen der Einrichtungen aus den genannten fiskalischen Gesichtspunkten nunmehr wieder in Kraft gesetzt werden muss.

 

Gemeindevertreterin Klein erklärt für die SPD-Fraktion, dass Sie der Beitragserhöhung schweren Herzens zustimmen wird, da die Krise und damit einhergehende Einnahmeverringerung bei den Kommunen dazu zwingt, obwohl aus den gleichen Gründen viele Familien in vielen Bereichen stärker belastet werden.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Gemeindevertreter Helms, dass diese den Vorschlag des Bürgermeisters mitträgt.

 

Herr Mertineit erklärt für die EIS-Fraktion, dass es aus finanzieller Sicht leider notwendig ist, wieder auf die 35 % Elternanteil bei der Finanzierung der Kindertagesstätten zu kommen und seine Fraktion daher den Vorschlag mittragen muss, obwohl sie aus sozialen Gründen lieber anders gehandelt hätte.

 

Herr Dräbing zeigt anschließend auf, welche Elternbeiträge im Minimum und Maximum kreiswert erhoben werden. Für einen Vormittagsplatz mit vier Stunden täglich / 20 Wochenstunden beträgt der geringste Elternbeitrag 75 € und der höchste Beitrag 140 €, in Schönberg würde er nach der Anpassung 115,50 € betragen. Ein Ganztagsplatz mit 8 bis 10 Stunden täglicher Betreuung an fünf Wochentagen kostet im Minimum 150 € und im Maximum 247,50 €. Nach der neuen Staffelung würden in Schönberg zwischen 193 € und 231 € monatlicher Beitrag erhoben. Er erläutert außerdem, dass die Darstellung des Beitragsniveaus im Kreisgebiet sich auf Zahlen aus dem Jahr 2008 stützt.

 

Bürgermeister Zurstraßen vertritt außerdem die Auffassung, dass der Schulverband als Träger des Hortes seine Beiträge entsprechend der der übrigen Kindertagesstätten anpassen sollte, dies ist in der Vergangenheit auch so praktiziert worden. Wenn die mittlere Variante gewählt und vom Schulverband ebenfalls umgesetzt würde, ergeben sich Mehreinnahmen, die die Mehrkosten für die derzeit im Schulverband diskutierte dritte Hortgruppe auffangen würden.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0