Sitzung: 28.03.2019 Gemeindevertretung
Vorlage: PROBS/BV/044/2019
Beschlussvorschlag:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2018.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 112.412,96 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt
Herr Erwin Lembke trägt zunächst die Zahlen für Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes für das Jahr 2018 vor. Gegenüber dem angedachten Sollfehlbetrag von 100.300,00 € weist die Jahresrechnung eine Abschlussverschlechterung von 46.788,00 € auf. Der größte Teil dieser Summe, nämlich 33.577,50 €, resultiert aus höheren Schulkosten. Ein weiterer größerer Posten mit 20.535,35 € hat seinen Ursprung im Herrenhaus. Hier werden weitere Möglichkeiten besprochen, das Defizit zu verringern.
Der Vermögenshaushalt ist mit Einnahmen und Ausgaben von 405.171,98 € ausgeglichen.
Damit ergibt die Jahresrechnung im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsjahres 2018 eine saldierte Abschlussverschlechterung in Höhe von 29.434,07 €.
Herr Timm ergänzt, dass Herr Hirsch einen Antrag auf Fehlbedarfszuweisung gestellt hat.
Der Beschlussvorschlag lautet daher wie folgt:
Stimmberechtigte: |
12 |
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Ja-Stimmen: 12 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |