Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2018.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 112.412,96 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt

 

 


Herr Erwin Lembke trägt zunächst die Zahlen für Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes für das Jahr 2018 vor. Gegenüber dem angedachten Sollfehlbetrag von 100.300,00 €  weist die Jahresrechnung eine Abschlussverschlechterung von 46.788,00 € auf. Der größte Teil dieser Summe, nämlich 33.577,50 €, resultiert aus höheren Schulkosten. Ein weiterer größerer Posten mit 20.535,35 € hat seinen Ursprung im Herrenhaus. Hier werden weitere Möglichkeiten besprochen, das Defizit zu verringern.

 

Der Vermögenshaushalt ist mit Einnahmen und Ausgaben von 405.171,98 € ausgeglichen.

Damit ergibt die Jahresrechnung im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsjahres 2018 eine saldierte Abschlussverschlechterung in Höhe von 29.434,07 €.

Herr Timm ergänzt, dass Herr Hirsch einen Antrag auf Fehlbedarfszuweisung gestellt hat.

Der Beschlussvorschlag lautet daher wie folgt:

 


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0