Beschluss:

Der Änderung des Vertrages zwischen dem Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde und der Gemeinde Brodersdorf wird zugestimmt.


Herr Mülder-von Guerard führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Frau Mews als Verbandsvorsteherin des Abwasserzweckverbandes (AZV).

 

Frau Mews erläutert die Änderungen und Ergänzungen des Vertrages anhand der Vorlage. Durch die Neuaufnahme des § 4 Absatz 5 wird bei Erschließungen neuer Baugebiete, die sich ganz oder überwiegend im Eigentum der Gemeinde befinden, künftig die Gemeinde als Kostenträger neuer Abwasseranlagen genannt. Die bisherige Formulierung hat den Eindruck entstehen lassen, dass die Kosten für Abwasseranlagen grundsätzlich der AZV übernimmt. Zudem wird die bisherige Formulierung in § 12 um den Absatz 3 ergänzt, wonach eine hälftige Aufteilung der Investitionskosten zwischen Gemeinde und AZV nur noch für den nicht durch Kostenerstattungen Dritter gedeckten Investitionsanteil gilt.

Dadurch werde vermieden, dass der AZV eventuell entstehende Kosten selbst tragen müsse, was wiederum zu einer Erhöhung der Beiträge führen könne. So profitiere letztlich jede Gemeinde als Vertragspartner von den vorgeschlagenen Änderungen.

Nach einer kurzen Diskussion fasst die Gemeindevertretung folgenden


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0