Beschluss:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2018.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 18.315,12 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Herr Krohn berichtet, dass am 13.03.2019 ein Termin mit dem Kämmerer Mirko Hirsch stattgefunden hat, bei welchem die Jahresrechnung der Gemeinde Krokau besprochen wurde. Herr Krohn erläutert mit Verweis auf die Sitzungsvorlage einige Punkte aus der Jahresrechnung.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0