Beschluss:

 


Einleitend zu diesem Thema erinnert der Bürgermeister an die seinerzeit geplante Gründung eines Zweckverbandes und die Einstellung eines Kümmerers. Die Ablehnung beider Aspekte und die Begründungen dazu sind bereits bekannt. Auch das Ersuchen um eine Ausnahmegenehmigung wurde vom Innenministerium abgelehnt. Die Idee einer GmbH wurde schnell verworfen, derzeit läuft es auf eine GbR hinaus. Der Einwand der Kommunalaufsicht, dass dann jedoch alle füreinander haften würden, konnte aufgrund der Kenntnis der jeweiligen Partner und der auch jetzt schon geübten partnerschaftlichen Zusammenarbeit entkräftet werden.

 

Schönberg hat also den Entwurf eines Gesellschaftsvertrags in Auftrag gegeben, dieser liegt seit gestern vor und wird jetzt an die beteiligten Partner weitergeleitet. Auch die Kommunalaufsicht wird eine Ausfertigung zur Prüfung bekommen. Insgesamt sieht der Bürgermeister jetzt eine Erfolgschance.

 

Frau Homeier fragt, ob im Außenverhältnis Probleme entstehen könnten. So denkt sie zum Beispiel an die Haftungsverpflichtung bei evtl. Einnahmeausfällen.

 

Herr Zurstraßen macht klar, dass eine solche Haftung davon abhinge, dass die Gemeinde bzw. den Tourist-Service ein Verschulden treffe. Insofern aber, dass der Tourismus keine Pflichtaufgabe sei, ist ein solches Verschulden nicht denkbar. Eine Haftungsverpflichtung könne es also nur zwischen den Gesellschaftern geben.