Der Bürgermeister fragt in die Runde der Bürger, ob es Themen gibt über die diese Sprechen möchten.

 

Aus den Reihen der Bürger wird gefragt, wie die Gemeinde an möglichen Gewinnen der Photovoltaikfreiflächenanlage beteiligt wäre außer, dass die Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen erhält.

 

Der Bürgermeister Herr Rönnau antwortet auf die Frage mit den Worten, dass heute nur über die Aufstellung der 6 Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) entschieden werden soll. Es wird dann, wenn dies durch die Gemeindevertretung beschlossen wird, weitere Gespräche mit den Betreibern der Anlage geführt und es können ggf. weitere Verträge mit den Betreibern der Anlage geschlossen werden.

 

Ein Bürger der Gemeinde fragt ob es möglich wäre, den Hydranten an der Pumpstation zu versetzen, da dieser sehr ungünstig platziert sei. Der Wehrführer der Gemeinde Herr Schülke bestätigt die Aussage des Bürgers.

 

Der Bürgermeister Herr Rönnau berichtet, dass einige Hydranten der Gemeinde Passade ohnehin erneuert werden sollen und dieser noch nicht ausgetauscht sei. Er setzt sich mit dem WBV in Verbindung und beantragt die Versetzung des Hydranten an der Pumpstation um ca. 1 Meter.

 

Eine Bürgerin aus der Straße Grootkoppel beklagt sich über den dort neu angepflanzten Feldahorn. Der Vorgängerbaum sei in der Vergangenheit mehrfach umgefahren worden. Großfahrzeuge (auch die Feuerwehr) haben nach ihrer Erfahrung Probleme in die Straße einzufahren.

 

Der Bürgermeister Herr Rönnau berichtet, dass die Anpflanzung von Einzelbäumen damals bei der Entscheidung zur Aufstellung des B-Plans 2 „Gebiet Grootkoppel“ beschlossen wurde. Daher muss die Gemeinde eine Ersatzpflanzung vornehmen. Hierzu gibt es eine vorgegebene Lister der Bäume die als Ersatzpflanze in Frage kommen. Es wurde mehrheitlich beschlossen einen Feldahorn zu pflanzen. Die Anpflanzung des Feldahorns wurde nun durch Herrn Dr. Arne Stoltenberg in der jüngeren Vergangenheit durchgeführt. Der Bürgermeister Herr Rönnau wird die Anregung der Bürgerin aufnehmen und eine Überprüfung vornehmen.