Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet östlich der Strandstraße, westlich der Straße Lünningsredder und nördlich der Straße Stakendorfer Tor“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Verfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

  1. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herr Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Jünemann, Frau Jünemann, aus Kiel erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde von der Grundstückseigentümerin zu erstatten. Hierfür ist ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass das Gebäude Stakendorfer Tor 19 abgerissen und ein Wohn- und Bürogebäude neu entstehen soll. Eine Bauvoranfrage hat ergeben, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden kann, weil Abweichungen zum Bebauungsplan erforderlich sind, die die Grundzüge der Planung berühren. Der Planungsausschuss hat daher schon in Aussicht gestellt, den Bebauungsplan Nr. 25 zu ändern.

 

Bürgermeister Kokocinski ergänzt, dass die Landesplanung die Entwicklung von Geschosswohnungsbau empfiehlt und es in diesem Fall auch um eine Verdichtung des Innenbereichs geht. Es liegen zwar schon Pläne vor, aber heute geht es nur um den Aufstellungsbeschluss, die Planinhalte werden noch ausführlich beraten und festgelegt.

 

Fragen ergeben sich nicht mehr, sodass Ausschussvorsitzender Cordts sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage verliest.

 

 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0