Beschluss:    Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss der "Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr in der Gemeinde Schönberg/Holstein (KurAbgSa)" in der Fassung des dieser Niederschrift beigefügten Entwurfs.

 

 

 


Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Gerlach derzeit die Satzungen der Gemeinde überarbeitet, so auch die Kurabgabensatzung. In Abstimmung mit dem Kurbetrieb wurde daher der jetzt vorgelegte Satzungs-Neu-Entwurf erarbeitet.

 

Zusätzlich wurde der Begriff der Angehörigen näher untersucht, genauso die zu erwartenden Einnahmeausfälle bei einer Neufestlegung der abgabepflichtigen Angehörigen von Zweitwohnungsinhabern. In diesem Zusammenhang schlägt der Bürgermeister vor, diese Angehörigen im § 5, Abs. 5, zu begrenzen auf die Ehepartner der Inhaber, auf die volljährigen Kinder sowie deren Partner. Weitergehend schlägt er vor, auch die Einwohnerkurabgabe in ihrer Höhe zu verändern.

 

Frau Homeier hinterfragt die Höhe der befürchteten Einnahmeausfälle, was Herr Gerlach mit bis zu 2.800,- EUR beantwortet.

 

Herr Friese lässt sich nach der derzeitig gültigen Satzung erläutern, wie z.B. ein Onkel eines Wohnungsinhabers zu veranlagen sei. Herr Gerlach antwortet, dass dies derzeit nicht 14,- EUR, sondern 40,- EUR seien.

 

Als Vorschlag für eine veränderte Einwohnerkurabgabe werden 10,- EUR statt der bisherigen 5,- EUR genannt. Dieser Betrag entspräche 5 Tagesstrandkarten.

 

Frau Buchenau und Herr Friese halten diesen Betrag für realistisch.

 

Der Vorsitzende stellt die vorgelegte Neufassung der Kurabgabensatzung mit den vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Begrenzung des Angehörigenbegriffes sowie der Erhöhung der Einwohnerkurabgabe auf 10,- EUR pro Jahr zur Abstimmung.

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Mit 8 Stimmen für diesen Vorschlag erfolgt der Beschluss einstimmig.