Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zusätzlich wiederholt er die Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder ordnungsgemäß per Handschlag gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung.