GV Kruse weist auf die Ausführungen zum TOP 8 hin. Seiner Ansicht nach ist bei der letzten Sitzung des Finanzausschusses besprochen worden, dass die Zahlungen an die Gewässer-unterhaltungsverbände (GUV) „Schönberger Au“ und „Selenter See“ zu Unrecht erfolgt seien bzw. aufgrund der ungeklärten Rechtslage der Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung durch die GUVe vorläge. Bei der letzten Sitzung sei angeraten worden, alles Mögliche zu tun, diese Gelder bei den GUVen einzutreiben. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

Weitere Ergänzungs- oder Änderungswünsche werden nicht vorgebracht. Der Vorsitzende beantragt, die Niederschrift in der vorliegenden Fassung nebst der soeben besprochen Änderung zu genehmigen.


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0