Sitzung: 28.02.2019 Gemeindevertretung
Vorlage: HÖHND/BV/024/2018
Beschluss:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.
Finanzausschussvorsitzende Frau Lage berichtet von den deutlichen Mehrausgaben im Bereich der
Schulen. Die Gesamtaufwendungen sind mit insgesamt 136.800 € veranschlagt.
Diese liegen somit um 24.800 € über dem Vorjahresniveau. Mit erheblichen
Mehrkosten muss für das Heinrich-Heine-Gymnasium gerechnet werden. Es wurde
darauf hingewiesen, dass die Kosten pro Schüler/in aufgrund erheblicher
Sanierungsaufwendungen steigen werden.
Der Anstieg der Schulverbandsumlage ist auf
die hohen Investitionskosten der letzten Jahre zurückzuführen. Erhöhte Zins-
und Tilgungsleistungen für aufgenommene Kredite, höhere Bewirtschaftungskosten
für Schulneubauten sowie gestiegene Personalkosten für zusätzliches Personal
finden ihren Niederschlag.
Die Kostenexplosion bei der Kinderbetreuung
in Kindertagesstätten ist extrem und weitestgehend nicht mehr zu finanzieren.
Innerhalb von 2 Jahren haben sich die Kosten nahezu verdreifacht. Betrugen die
Gesamtaufwendungen des Haushaltsjahres 2016 noch 36.819 €, so werden es im
Haushaltsjahr 2018 mehr als 100.000 € sein. Der Grund hierfür liegt in den sehr
hohen Betreuungskosten von unter Dreijährigen.
Die Investitionen für den Umbau / Anbau der
Feuerwehrfahrzeughalle ist in der vorliegenden Fassung noch nicht
berücksichtigt, da noch keine konkrete Investitionssumme ermittelt wurde. Die
Fördertöpfe sind schon stark frequentiert und alle Wünsche können natürlich
nicht erfüllt werden, die Richtlinien nach dem Brandschutzgesetz sind natürlich
einzuhalten. Laut Frau Lage sollte die Planung genau überlegt sein.
Gemeindevertreter Nebendahl weist darauf hin, dass der Bau bereits durch die
vorherige GV beschlossen worden ist u. die Feuerwehr Unfallkasse bereits vor
Ort war.
Da die Rücklage aufgebraucht ist, wird die
Gemeinde gezwungen sein, die Hebesätze nach den Landesempfehlungen anzuheben,
um die Fehlbedarfszuweisung beantragen zu können.
Optimistisch ist laut Frau Lage der
berechnete Haushaltsansatz für die Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer und
die zu erwartenden Einkommensteueranteile. Das tatsächliche Ergebnis bleibt abzuwarten.
Außerdem sollten weitere Einnahmequellen
geprüft werden wie z.B. die Einführung der Zweitwohnungssteuer, Vermietung des
DGH`s.
Weitere Fragen dazu gibt es nicht.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |