Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „südlich des Grundstückes Grotenhof 1, östlich des Grundstückes Dorfstraße 38, nördlich der Straße Am Knüll und westlich des Flurstückes 343“ zu (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem landschaftsplanerischen Fachbeitrag, der artenschutzrechtlichen Bewertung und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 

 

 


Die Herren Kleingarn, Krützfeldt und Stoltenberg-Frick verlassen wegen der Besorgnis der Befangenheit für diesen Punkt den Raum.

 

Herr Griesbach erläutert sodann das bisherige Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 4. Nach der  letzten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen vorgetragen, die nochmals zu Änderungen der Planinhalte führen. Herr Griesbach geht sodann auf die Stellungnahmen und  die vorliegenden Abwägungsvorschläge des Planungsbüros ein. Fragen ergeben sich dazu nicht mehr. Bürgermeister Hansen verliest sodann die Beschlussvorschläge der Verwaltungsvorlage. 

 

 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 3

 

 

Die Herren Kleingarn, Krützfeld und Stoltenberg-Frick nehmen wieder an der Sitzung teil.