Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung bestätigt die nummerierten Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses gemäß der vorliegenden Liste (vgl. Nummern 5 bis 16 der beigefügten Anlage) mit der Maßgabe, dass folgende Änderungen innerhalb des noch zu erarbeitenden Entwurfes berücksichtigt werden:

 

a)    Zu Nummer 9

 

Es erfolgt eine Festlegung der Länge der Zufahrt auf 5 m. Die Worte „Ausschluss von Stellplätzen“ werden in die Worte „Ausschluss von Garagen und Nebenanlagen“ geändert. Die seitliche Anordnung von Stellplätzen wird gestrichen.

 

b)    Zu Nummer 11

 

Die Angabe „keine Blockhausfassade“ wird in die Angabe „keine Blockhäuser“ geändert. Die Festlegung der zulässigen Farben für Fassaden wird zur erneuten Beratung in den Bau- und Umweltausschuss verwiesen, um nach Möglichkeit eine positive Formulierung zu erarbeiten.

 

c)    Zu Nummer 12

 

Das Wort „blank“ wird durch das Wort „hochglänzend“ ersetzt. Die Neigung der Dächer in den Randbereichen des von der Planung betroffenen Gebietes wird nochmals gesondert beraten.

 

d)    Zu Nummer 13

 

Es erfolgt eine vollständige Streichung.

 

e)    Zu Nummer 14

 

Die Angabe „maximal 2 Zufahrten pro Einfamilienhaus“ wird gestrichen.

 

f)     Zu Nummer 15

 

Dieser Punkt wird zurückgestellt.

 

g)    Zu Nummer 16

 

Es soll eine Prüfung erfolgen, ob bei der Verwendung von Gründächern für bauliche Anlagen eine höhere Grundflächenzahl angesetzt werden kann als bei baulichen Anlagen ohne Gründach.


Die Vorsitzende erläutert unter Zuhilfenahme einer Präsentation die aktuelle Beschlusslage der Gemeindevertretung. Im Anschluss werden die nummerierten Empfehlungen des Bau- und Umweltausschusses dargestellt (vgl. Nummern 5 bis 16 der beigefügten Anlage).


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0