Die Vorsitzende führt kurz in die Thematik der Planung der Raumordnung ein und erläutert, dass der Gemeinde Probsteierhagen voraussichtlich ein Entwicklungspotential bei der Schaffung von Wohnraum zwischen 10 % und 15 %, bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017, zugestanden werden soll.

 

Sie legt dar, dass das Amt Probstei beabsichtigt, zusammen mit renommierten Stadtplanern eine Stellungnahme für alle Gemeinden des Amtes erarbeiten zu lassen. Diese Stellungnahme soll dann die Grundlage für weitere Beratungen bilden.

 

Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen wurde durch die Landesplanungsbehörde bis zum 31.05.2019 verlängert.

 

Gemeindevertreter Rolf Timm regt an, einen Antrag mit dem Ziel zu stellen, dass die Gemeinde Probsteierhagen als ländlicher Zentralort im Sinne des § 25 LaplaG eingestuft wird. Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht jedoch Einmütigkeit darüber, einen solchen Antrag von der vorstehend genannten Stellungnahme abhängig zu machen.