Die Vorsitzende berichtet, dass

 

¾     ein Verzicht auf den barrierefreien Umbau nicht infrage kommt (vergleiche auch Antwort zu TOP 4),

 

¾     kleinere Baumaßnahmen bei den Innenräumen sowie der Binnenerschließung erforderlich sind, da der bereits für die Begegnungsstätte genehmigte Grundriss im Wesentlichen erhalten bleibt,

 

¾     Mietinteressenten für die leer stehenden Wohnungen vorhanden sind,

 

¾     vor einer Vermietung der Innenausbau erforderlich ist und

 

¾     ein Architektenvertrag abgeschlossen werden muss, wobei jedoch auf den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung (TOP 15) verwiesen wird.

 

Gemeindevertreter Rolf Timm weist darauf hin, dass sich die Vermietung lange verzögern wird, so dass die im Haushalt etatisierten Einnahmen teilweise weggefallen werden.