Es wird die Frage gestellt, ob der Umbau der „Villa Wiese“ zwingend barrierefrei erfolgen müsse. Hierzu führt die Vorsitzende aus, dass die Gemeinde beim Behindertenbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein vorstellig geworden sei, um zu erreichen, dass auf einen barrierefreien Umbau verzichtet werden könne. Dieser habe der Gemeinde die Botschaft mit auf den Weg gegeben, sie solle mit gutem Beispiel vorangehen. Insbesondere sehe er nicht, dass die Voraussetzungen des § 52 Abs. 4 der LBO für eine Abweichung von der Barrierefreiheit erfüllt seien, so dass die Gemeinde barrierefrei bauen müsse.