Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung rückwirkend ab dem 01.01.2010 dem Zweckverband Ostholstein zu übertragen.


 Aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise heraus erwägt die Gemeinde Köhn die Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf den ZVO Ostholstein zu übertragen. Der Finanzausschuss der Gemeinde hat sich mehrfach mit diesem Thema auseinandergesetzt und letztlich mit den Vertretern des Zweckverbandes ein Verhandlungsergebnis erzielt, wonach weder für die Bürger der Gemeinde noch für die Gemeinde selbst Nachteile erkennbar sind.

 

Ein möglicher Beitritt käme zu folgendenden Konditionen ohne Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde Köhn in Betracht:

 

Die Gemeinde Köhn erhält einen Wertausgleich für die übertragenen Anlagen in Höhe von 141.141,00 €.

 

Die Deckung der notwendigen Verbandseinlage in Höhe von 106.722 € erfolgt durch die übertragenen Sachwerte.

 

Der ZVO übernimmt die bestehenden Darlehensverpflichtungen, die die Gemeinde Köhn für die Schmutzwasserbeseitigung hat, in Höhe von 150.504 € ( per 31.12.09 ).

 

Zusätzlich erhält die Gemeinde Köhn ein Kontingent von 50 Beratungsstunden für technische und kaufmännische Dienstleistungen. Dieses Kontingent könnte beispielsweise auch für die anstehenden Regenwassersanierungsmaßnahmen eingesetzt werden

 

Als Mitglied der Solidargemeinschaft würde die künftige Verbrauchsgebühr 2,78 €/m³ und die Grundgebühr 96,00 €/ Jahr für einen Wasserzähler der Größe 2,5 qn betragen.

 

Die Gemeinde Köhn erhält einen Sitz in der Verbandsversammlung und im Ausschuss für Netze und Anlagen.

 

Herr Hirsch erläutert die Auswirkungen für die Gebührenzahler. Derzeit erhebt die Gemeinde eine Grundgebühr von 150 €/ Jahr und eine Verbrauchsgebühr von 2,08 €/m³. Bei Anwendung einer dem ZVO entsprechenden Grundgebühr von 96 € würde sich eine Verbrauchsgebühr von 2,69 €/m³ ergeben.

 

Im Jahr 2009 sind Investitionen in Höhe von etwa 42.000 € getätigt worden, die ab 2010 in der Anlagenbuchführung aktiviert werden. Durch die sich hierdurch ergebenden Veränderungen im Bereich der kalkulatorischen Kosten würde sich bei einer Grundgebühr von 150 € eine Verbrauchsgebühr von 2,18 €/m³ ergeben, bzw. 96 € Grundgebühr / 2,79 €/m³. Damit wäre bereits das Niveau des Zweckverbandes erreicht.

 

Weiterhin stehen in Köhn Sanierungsaufwendungen noch aus, die der beauftragte Ingenieur mit etwa 90.000 € prognostiziert hat. Bei Berücksichtigung dieser Investitionen würde sich die Verbrauchsgebühr bei einer Grundgebühr von 150 € auf 2,39 €/m³ erhöhen, bzw. 96 € Grundgebühr/ 3,00 €/m³.

 

Darüber hinaus würde der Gemeinde der Ausgleichsbetrag des ZVO in Höhe von rund 141.000 € im Falle einer Nichtübertragung nicht für die Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Regenwassersanierung zur Verfügung stehen. Hier wäre eine Kreditaufnahme in dieser Größenordnung erforderlich, die bei einem Zinssatz von 4 % und einem Tilgungssatz von 1 % einen jährlichen Kapitaldienst von etwa 7.000 € verursachen würde. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation kann der allgemeine Haushalt diese Kosten kaum tragen. Die Einführung einer Regenwassergebühr müsste thematisiert werden.

 

Nach weiterer Aussprache ergeht folgender

 


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0