Beschluss:     Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“ zu. Der Durchführungsvertrag ist damit Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0