8.1

Herr Mönkemeier berichtet über den aktuellen Sachstand zum Thema Landesentwicklungsplan. Herr Amtsdirektor Körber ergänzt die Ausführungen und erklärt, dass der Entwurf des Landesentwicklungsplans im Netz zur Einsicht verfügbar sei. Voraussichtlich im April werde man auf die Gemeinden zukommen. Am 16. März findet eine Fördekonferenz statt. Da werde der Landesentwicklungsplan auch Thema sein. Das Amt werde die Diskussion im Auge behalten und das Thema für die Gemeinden aufbereiten.

 

Herr Bürgermeister Dieterich schlägt ein gemeinsames Vorab-Gespräch mit den betroffenen Gemeinden vor. Herr Mönkemeier nimmt diese Anregung auf. Herr Körber erläutert, dass er selbstverständlich jederzeit für alle Gemeinden für Einzelgespräche zur Verfügung stehe, um individuelle Detailfragen zu erörtern.

 

8.2

Herr Amtsdirektor Körber berichtet, dass der Mietvertrag für das Obergeschoss im Gebäude der Sparkasse zum 01.02.2019 wirksam werde. Für morgen sei die Schlüsselübergabe terminiert und dann erfahre er auch den Bauzeitenplan.

 

8.3

Herr Amtsdirektor Körber geht anschließend auf das Thema barrierefreie Bushaltestellen ein. Er verweist auf einen aktuellen Aufsatz in dem Heft „Die Gemeinde“, Ausgabe 12/2018. Dort sei ein interessanter Artikel abgedruckt zu diesem Thema, in dem der Autor eine Rechtspflicht der Gemeinden zum fristgerechten Ausbau von barrierefreien Haltestellen im gesamten Gemeindegebiet nicht erkennen kann. Nach Auffassung des Autors könne sich aus § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz eine Rechtswirkung gegenüber den Gemeinden nicht ableiten lassen. Die Regelung verpflichte zunächst einmal nur die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des ÖPNV, in ihren Nahverkehrsplänen Maßnahmen zur Erreichung einer Barrierefreiheit zu definieren. Der Kreis habe bislang immer die Auffassung vertreten, dass die Gemeinden rechtlich verpflichtet sind, alle ihre Haltestellen barrierefrei auszubauen. Er habe diesen Artikel daher zum Anlass genommen und den Kreis in dieser Angelegenheit noch einmal kontaktiert. Eine Aussage hierzu habe er bislang nicht erhalten.

 

Der genannte Aufsatz wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

8.4

Herr Körber spricht im Anschluss daran das Thema „gemeindliche Veranstaltungen“ an und erläutert hierzu die Rechtslage. Er erklärt, dass die Auflagen der Ordnungsbehörde nicht dazu dienen, den Veranstaltern die Umsetzung ihrer Veranstaltungen zu erschweren, sondern, dass durch die Auflagen mögliche Gefahren vermieden werden sollen. Je nach Charakter der Veranstaltung müssen unterschiedliche Auflagen erfüllt werden. Festgelegt werden diese Auflagen zum Beispiel durch Ablaufpläne, Größe der Veranstaltung oder das zu erwartende Publikum. Besonders wichtig ist an dieser Stelle das Sicherheitskonzept der jeweiligen Veranstaltung. Je früher die Kommunikation mit dem Ordnungsamt erfolgt, umso besser können die Kosten für den Veranstalter frühzeitig festgelegt und eingeplant werden. Dies sind unter anderem Kosten für eine zeitweise Beschilderung, Kosten für einen Sicherheitsdienst und Rettungssanitäter oder aber auch die Bereitstellung von ausreichender Parkfläche. Bei der Beurteilung einer Veranstaltung findet zudem grundsätzlich eine Abstimmung mit der örtlichen Polizei statt. Zusätzlich fließen die Erfahrungen aus dem Vorjahr ein. Herr Körber weist ausdrücklich darauf hin, dass das Thema „Geld“ in der juristischen Abwägung keine Rolle spiele. Die Pflicht, eine sichere Veranstaltung zu ermöglichen, liege beim Veranstalter. Die Aufgabe des Ordnungsamtes ist es nicht, Veranstaltungen zu ermöglichen, sondern sie rechtssicher zu gewährleisten. Dies geschieht immer in Abstimmung mit der Polizei. Die Crux sei immer, dass man vorher einschätzen müsse, was theoretisch passieren könne. Herr Körber beantwortet im Anschluss daran Fragen hierzu.

 

Herr Mönkemeier bedankt sich für die Ausführungen. Gegebenenfalls könnten sich die betroffenen Gemeinden zusammensetzen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Eine Idee wäre beispielsweise, in einen Fond einzuzahlen, um davon das Sicherheitskonzept zu ermöglichen. Fatal sei es, wenn Feste nicht mehr stattfinden können, weil sie nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sind. Von daher hält er es für sinnvoll, gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen. Herr Bürgermeister Dieterich verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit, einen „Sicherheitsobolus“ auf Getränke zu erheben.