Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „nördlich und südlich der Schönberger Straße Nr. 1-2“ (Aufstellungsbeschluss). Das Planverfahren soll gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt werden.

 

Die Kosten des B-Plan-Verfahrens sind vom Eigentümer zu erstatten.


Frau Gehrmann-Arp verlässt den Sitzungsraum (§ 22 GO).

 

Frau Mews und Herr Bartelt erläutern die Planungsabsichten. Herr Bartelt führt aus, dass sich Veränderungen auf der Hofstelle Schönberger Straße 2 abzeichnen. Die Gemeinde wolle sich über einen Bebauungsplan den Einfluss auf die Gestaltung erhalten. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde sei die betreffende Fläche bereits als gemischte Baufläche ausgewiesen. Hier sei nun eine Verdichtung eines Innenbereiches vorgesehen, so dass ein B-Plan-Verfahren nach § 13 a BauGB in Betracht käme. Wer letztlich mit der B-Planung beauftragt werde, sei noch abzustimmen. Auf Nachfrage von Herrn Baumann teilt Frau Mews mit, dass die Kosten des B-Plan-Verfahrens vom Grundstückseigentümer zu erstatten wären und dass man dies auch in einem Zusatz zum Beschluss deutlich machen sollte. Eine weitere Frage von Herrn Baumann wird dahingehend beantwortet, dass mit einem relativ kurzfristigen Planungsbeginn gerechnet werde. Frau Mews ergänzt, dass eine Information der Bürgerinnen und Bürger über das Planverfahren stattfinden werde.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1