Sitzung: 28.01.2019 Bau- und Umweltausschuss
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In
der GV Sitzung vom 20.12.2018 wurde unter TOP 9 ein Beschluss zu Nebenge- bäuden und Terrassen gefasst. Der
hier gebrauchte Ausdruck "sollen" ist durch
das Wort "müssen" zu ersetzen.
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Es
liegt eine Tischvorlage (Regelungsinhalte-Vorschläge von Herrn Blank) vor, die
in Teilbereichen - Punkt 1 bis 4 - in
der GV Sitzung vom 20.12.2018 schon
beschlossen worden ist.
Zu klären mit dem Städteplaner sind
diese Punkte:
- First- oder Traufhöhe; über NN oder
Erdgeschossfertigfußboden
- Schattenwirkung " Toscana
Stil" auf flachgeneigte EFH (Nachbar)
- "... maximal 150 m² (gemeint
Quadratmeter) bis 175 m² Grundfläche je Einzelhaus)“
Für die nachfolgenden Punkte ist Einigkeit erzielt
worden:
- flexible Dachneigung mit der Möglichkeit,
die Sonnenenergie zu nutzen; damit
ist eine Festsetzung der Firstrichtung
im südlichen wie auch im westlichen Be-
reich festzulegen, z.B. durch eine
Quartiersbildung.
- Längenfestlegungen zu den Stellplätzen
sind zu vermeiden ebenso der Aus-
schluss
von Stellplätzen in der Vorgartenzone.
- Auszuschließen sind als Haustyp
Blockhäuser und als Fassade die Farbe schwarz.
- Das Plangebiet ist als allgemeines
Wohngebiet WA - auch wegen einer möglichen
Kleintierhaltung – auszuweisen.
- Abgrabungen sind aus welchen Gründen
auch immer zu vermeiden.
- Der Grünordnungsplan für den B-Plan Nr.
13 ist gesondert mit dem Büro bioplan zu beraten und zu erstellen. Es soll
dieses schon gelten:
Als Festsetzungen aufzunehmen
sind die unter yy3 genannten Pflanzen-
arten mit Ausnahme der
Berberitze. Diese Festsetzung gilt auch für die
unter yy4 erwähnte
Umpflanzung.
Für die Neubürger dieses Plangebietes
wird der Umweltbeirat eine Handreichung
für die Gestaltung des Gartens wie auch
der Auffahrt erstellen.