·         In der GV Sitzung vom 20.12.2018 wurde unter TOP 9 ein Beschluss zu Nebenge-          bäuden und Terrassen gefasst. Der hier gebrauchte Ausdruck "sollen" ist durch
das Wort "müssen" zu ersetzen.

·         Es liegt eine Tischvorlage (Regelungsinhalte-Vorschläge von Herrn Blank) vor, die in Teilbereichen  - Punkt 1 bis 4 - in der GV Sitzung vom 20.12.2018 schon         beschlossen worden ist.

      

       Zu klären mit dem Städteplaner sind diese Punkte:

- First- oder Traufhöhe; über NN oder Erdgeschossfertigfußboden

- Schattenwirkung " Toscana Stil" auf flachgeneigte EFH (Nachbar)

- "... maximal 150 m² (gemeint Quadratmeter) bis 175 m² Grundfläche je Einzelhaus)“

 

Für die nachfolgenden Punkte ist Einigkeit erzielt worden:

- flexible Dachneigung mit der Möglichkeit, die Sonnenenergie zu nutzen; damit

ist eine Festsetzung der Firstrichtung im südlichen wie auch im westlichen Be-
  reich festzulegen, z.B. durch eine Quartiersbildung.

- Längenfestlegungen zu den Stellplätzen sind zu vermeiden ebenso der Aus-

schluss von Stellplätzen in der Vorgartenzone.

- Auszuschließen sind als Haustyp Blockhäuser und als Fassade die Farbe schwarz.

- Das Plangebiet ist als allgemeines Wohngebiet WA - auch wegen einer möglichen
Kleintierhaltung – auszuweisen.

- Abgrabungen sind aus welchen Gründen auch immer zu vermeiden.

- Der Grünordnungsplan für den B-Plan Nr. 13 ist gesondert mit dem Büro bioplan zu beraten und zu erstellen. Es soll dieses schon gelten:

                Als Festsetzungen aufzunehmen sind die unter yy3 genannten Pflanzen-

                arten mit Ausnahme der Berberitze. Diese Festsetzung gilt auch für die

                unter yy4 erwähnte Umpflanzung.                           

          

           

       Für die Neubürger dieses Plangebietes wird der Umweltbeirat eine Handreichung

       für die Gestaltung des Gartens wie auch der Auffahrt erstellen.