Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, sich an der Förderung der Kindertagespflege entsprechend der Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung der Kindertagespflege mit bis zu 1,30 EUR pro Betreuungsstunde für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde zu beteiligen.


Frau Mews erläutert die Verwaltungsvorlage und ergänzt, dass der für Brodersdorf errechnete Mittelbedarf bereits im Haushaltsplan 2010 berücksichtigt wurde, nach neuesten Erkenntnissen voraussichtlich aber gar nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden müsste. Auf Nachfrage von Herrn Mülder von Guerard bestätigt sie, dass ein Zahlungserfordernis für die Gemeinde Brodersdorf nur bestünde, wenn ein Kind aus der Gemeinde auch tatsächlich ein Tagespflegeangebot in Anspruch nimmt. Für den Fall, dass ein Personensorgeberechtigter ggf. keinen eigenen Kostenbeitrag leisten muss (angesichts seiner finanziellen Situation oder weil eine Geschwisterermäßigung greift), bittet Herr Harder um Auskunft, wer dann den betreffenden Beitragsanteil übernehmen müsste. Herr Jürß verweist in diesem Zusammenhang auf Ziff. 7 der Förderungsrichtlinie; Danach findet in solchen Fällen die Sozialstaffel des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Anwendung. Aus Sicht von Herrn Mülder von Guerard müsste demnach also der ausfallende Beitragsanteil vom Kreis übernommen werden. Frau Mews wolle sich dies bei Gelegenheit aber nochmals durch die Fachabteilung bestätigen lassen und über das Ergebnis dieses Gespräches in der nächsten Sitzung berichten.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0