Beschluss:

Der Bürgermeister/ Werkleiter möge prüfen, ob eine hälftige Anrechnung der Einnahmen aus der Kurabgabe ab 01.01.2019 dem betrieb der Meerwasserschwimmhalle zugerechnet werden kann. Eine Stellungnahme der Betriebsprüfer sollte angefragt werden.


Herr Fleischfresser trägt seinen Antrag vor.

Herr Slenczek teilt mit, dass eine Prüfung zur Machbarkeit eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Verwaltung sei, es würde keinen Sinn machen.

Herr Plagmann sagt, dass die Kurabgabe eine gemeindliche Abgabe sei und dem Defizitausgleich diene.

Herr Opp meint, dass Herr Wenzel mit Herrn Malcher von „Malcher-Unternehmensberatung“ sprechen solle.

Herr Wenzel entgegnet, dass Herr Malcher nicht zuständig sei sondern die Betriebsprüfer.

Herr Fleischfresser möchte, dass in seinem Antrag „Dr. Malcher-Unternehmensberatung“ durch „Betriebsprüfer“ ersetzt wird.

Herr Erdmann gibt an, dass von der CDU-Fraktion keine Unterstützung des Antrages erfolgen wird.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 8

Enthaltungen:

Befangen: 0

 

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.