Die für den Beirat für Natur und Umwelt relevanten Punkte in der Präsentation: „Bebauungsplan Nr.13, Abstimmung der Plan- und Feststellungsinhalte“  des Architekturbüro Blank vom 29.11.2018 sowie die Anlage „Örtliche Bauvorschriften“ werden eingehend erörtert.

Abstimmung Plan- Feststellungsinhalte: hier Anmerkungen des Beirates

Seite13: - Art der baulichen Nutzung –

·        Inwieweit ist Ersatz für den Bolzplatz vorgesehen?

Seite 14:

·        Für die überbaubare Grundfläche ist die Angabe „maximal 150 m2 bis 175m2“ zu klären.

Seite 18:

·        Die sog. Stadtvillen (Toscana-Stil) bieten durch die kompakte Bauweise erhebliche ökologische Vorteile und sollten deshalb nicht ausgeschlossen sein. Sie sollten allerdings nicht zu einer erhöhten Schattenwirkung für Nachbarhäuser führen.

Seite19: - Bauweise -

·        Für die Nutzung von Solaranlagen auf den Dächern sind optimale Dachausrichtungen vorzusehen

Seite 21:

·        Abstand der Stellplätze mind. 5m entfernt zur Straße erscheint nicht sinnvoll und z.T. auch nicht durchführbar.

Seite 22: - Bodenbewegungen -

·        Aus Bodenschutzgründen  sollen keine Bodenabgleichungen / Bodenbewegungen erfolgen. Ausnahmen nur nach eingehender Begutachtung.

Seite 23: - Grünordnung  -

·        Die Baumpflanzungen im Straßenraum, in der Grünachse,  im Bereich „Alter Schulweg“ sowie die Gestaltung der Übergangsbereiche zur Landschaft sollen mit Frau Dr. Schuhmann, Mitglied der Bioplan, Bürogemeinschaft für biologische Gutachten und Planungen, abgestimmt werden. Allerdings wird bereits jetzt vorgeschlagen, in den Randstreifen des B-Gebiets Obstbäume zu pflanzen.

 

Anlage: Örtliche Bauvorschriften

Der Beirat stimmt den folgenden Vorschlägen des Architekten zu:

xx) Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen

xx.8 In allen Teilbereichen ist die Verwendung von Solaranlagen auf geneigten Dachflächen  zulässig.

xx.9 Kleinkraftanlagen sind im gesamten Plangebiet unzulässig (Schattenwurf, Lärm).

 

yy) Gestaltung der nicht überbauten Gründstücksflächen, Stellplätze und Einfriedungen

yy.1 Im gesamten Plangebiet sind die privaten Verkehrsflächen sowie die ebenerdigen     Stellplatzflächen und deren Zufahrten in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise herzustellen

·        als Rasenfläche mit Fahrstreifen

·        als Grandfläche

·        mit Rasengitterbauelementen oder

·        mit einem Pflaster mit großem Fugenanteil

yy.3 In allen Teilgebieten sind Einfriedungen entlang der öffentlichen Erschließungsflächen als maximal 1,50 m hohe heimische Laubholzhecken zulässig.

Die genannten Gehölze werden für gut geeignet befunden, allerdings mit der Ausnahme der Berberitze, die wegen der vielen kleinen Dornen eine erhebliche Verletzungsgefahr bietet..

yy.4 Für die Standorte für Müllbehälter  ist die Umpflanzung mit einer Laubholzhecke möglich, jedoch nicht mit einer Berberitze (s.o.)