Sitzung: 22.01.2019 Beirat für Natur und Umwelt
Die für den Beirat für Natur und Umwelt
relevanten Punkte in der Präsentation: „Bebauungsplan Nr.13, Abstimmung der
Plan- und Feststellungsinhalte“ des
Architekturbüro Blank vom 29.11.2018 sowie die Anlage „Örtliche
Bauvorschriften“ werden eingehend erörtert.
Abstimmung
Plan- Feststellungsinhalte: hier Anmerkungen des
Beirates
Seite13: - Art der baulichen Nutzung –
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Inwieweit ist Ersatz für den
Bolzplatz vorgesehen?
Seite 14:
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Für die überbaubare
Grundfläche ist die Angabe „maximal 150 m2 bis 175m2“ zu klären.
Seite 18:
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Die sog. Stadtvillen
(Toscana-Stil) bieten durch die kompakte Bauweise erhebliche ökologische
Vorteile und sollten deshalb nicht ausgeschlossen sein. Sie sollten allerdings
nicht zu einer erhöhten Schattenwirkung für Nachbarhäuser führen.
Seite19:
- Bauweise -
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Für die Nutzung von
Solaranlagen auf den Dächern sind optimale Dachausrichtungen vorzusehen
Seite 21:
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Abstand der Stellplätze
mind. 5m entfernt zur Straße erscheint nicht sinnvoll und z.T. auch nicht
durchführbar.
Seite
22: - Bodenbewegungen -
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Aus Bodenschutzgründen sollen keine Bodenabgleichungen /
Bodenbewegungen erfolgen. Ausnahmen nur nach eingehender Begutachtung.
Seite
23: - Grünordnung -
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Die Baumpflanzungen im
Straßenraum, in der Grünachse, im
Bereich „Alter Schulweg“ sowie die Gestaltung der Übergangsbereiche zur
Landschaft sollen mit Frau Dr. Schuhmann, Mitglied der Bioplan,
Bürogemeinschaft für biologische Gutachten und Planungen, abgestimmt werden.
Allerdings wird bereits jetzt vorgeschlagen, in den Randstreifen des B-Gebiets
Obstbäume zu pflanzen.
Anlage: Örtliche
Bauvorschriften
Der
Beirat stimmt den folgenden Vorschlägen des Architekten zu:
xx)
Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
xx.8
In allen Teilbereichen ist die Verwendung von Solaranlagen auf geneigten
Dachflächen zulässig.
xx.9
Kleinkraftanlagen sind im gesamten Plangebiet unzulässig (Schattenwurf, Lärm).
yy)
Gestaltung der nicht überbauten Gründstücksflächen, Stellplätze und
Einfriedungen
yy.1
Im gesamten Plangebiet sind die privaten Verkehrsflächen sowie die
ebenerdigen Stellplatzflächen und
deren Zufahrten in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise herzustellen
·
als Rasenfläche mit
Fahrstreifen
·
als Grandfläche
·
mit Rasengitterbauelementen
oder
·
mit einem Pflaster mit
großem Fugenanteil
yy.3
In allen Teilgebieten sind Einfriedungen entlang der öffentlichen
Erschließungsflächen als maximal 1,50 m hohe heimische Laubholzhecken zulässig.
Die
genannten Gehölze werden für gut geeignet befunden, allerdings mit der Ausnahme
der Berberitze, die wegen der vielen kleinen Dornen eine erhebliche
Verletzungsgefahr bietet..
yy.4
Für die Standorte für Müllbehälter ist
die Umpflanzung mit einer Laubholzhecke möglich, jedoch nicht mit einer Berberitze (s.o.)