Durch ein Missverständnis ist in der Niederschrift vom 12.11.2018 im TO-Punkt 4: B-Plan Nr.13, der 3. Absatz „Beide Behörden könnten eine Einleitung …“ auszutauschen mit dem Absatz:

Mit dem geplanten Neubaugebiet könnte ein Teil des Niederschlagswassers von der Schule mit dem Regenwasser aus dem Baugebiet in die zu bauenden Regenrückhaltebecken aufgenommen werden. So wird dann nur noch ein Teil des Schulwassers in den Schulteich eingeleitet (mit dem vorgeschalteten Sandfang). Das hat den Vorteil, dass der Schulteich weiterhin Wasser bekommt aber nicht mehr das ungereinigte Wasser. Die Gemeinde kann dadurch auch Geld sparen, da die Abwasserabgabe für die Einleitung von ungereinigtem Wasser in die Hagener Au entfällt. Das wiederum würde sicherlich die Entscheidung, das Gebiet aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen, einfacher machen (keine Vergrößerung der Einleitungsmenge in die Au und ausschließlich gereinigtes Wasser).“

 

Der Beirat stimmt der Änderung zu. Das geänderte Protokoll wird genehmigt.