Beschluss:

Die Gemeindevertretung Köhn beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung

über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Köhn gemäß Entwurf.


Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Doepner, erläutert die Vorlage.

Die Zweitwohnungssteuer soll von 11% auf 12% erhöht werden. Die Gemeindevertreter

sind sich darüber einig, dass eine Erhöhung unvermeidbar ist.

Die Änderung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0