Die Gemeindevertretung beschließt folgende Grundsätze zur Regenwasserbewirtschaftung:

 

- Die Hagener Au darf durch die Einleitung von Niederschlagswasser keine Verschlechterung in ihrem ökologischen Zustand erfahren.

 

- Auf die Anlage von Rigolen wird aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse verzichtet, die im ersten Entwurf des Ingenieurbüros Blank dargestellte Mulden soll weiter verfolgt werden.

 

-Es wird geprüft, ob ein Teil des Niederschlagwassers über eine Leitung des GUV Selenter See in den Passader See eingeleitet werden kann.

 

Die Gemeinde beschließt des Weiteren folgende Inhalte des B-Plan 13:

 

- Für den Kindergarten ist eine Fläche von mindestens 1200 m² vorzusehen, für den benachbarten Parkplatz 600m² zuzüglich Rangierflächen.

 

- Die Grünachse soll auch für die Regenwasserbewirtschaftung mitgenutzt werden (Mulde, max. 40 cm tief), entlang des Alten Schulweges ist die Anlage einer Mulde zu prüfen.

 

- Die Bebauung mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern soll entsprechend des B-Plan-Entwurfes des Stadtplanungsbüros Blank erfolgen.

 

- Die Grundstücksgrößen sollen mindestens 500 m² pro Einfamilienhaus und 600 m² pro Doppelhaus betragen. Für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern ist eine GRZ von 0,4 einzuplanen. Nebengebäude sollen ein Gründach erhalten, Terrassen und Wintergärten sollen max. 30 m² groß werden.

 

- Stellplätze und Auffahrten sind wasserdurchlässig anzulegen.

 

Die Festsetzungen sind nicht abschließend und werden in den kommenden Sitzungen ergänzt.

 

 


Bürgermeisterin Maaß erläutert den Planentwurf des Stadtplanungsbüros Blank mittels Beamer  und stellt ihn der Öffentlichkeit dar.

 

Vordergründig ist das Baugebiet aus dem Landschaftsschutz zu entlassen. Hierzu ist eine FFH –Prüfung erforderlich. Für diese Zwecke sind zum jetzigen Zeitpunkt zwingend Beschlüsse zur Regenwasserentsorgung notwendig, weitere Details zu B-Plan-Inhalten können zu einem späteren Zeitpunkt besprochen werden.

 

Grundsätzliches zum Thema Regenwasserbewirtschaftung:

 

  • Die Hagener Au darf durch die Einleitung von Niederschlagswasser keine Verschlechterung in ihrem ökologischen Zustand erfahren
  • Auf die Anlage von Rigolen sollte aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse verzichtet werden, die im ersten Entwurf des Ing.Büros Blank dargestellten Mulden sollen weiter verfolgt werden
  • Es soll geprüft werden, ob ein Teil des Niederschlagswassers über eine Leitung des GUV Selenter See in den Passader See eingeleitet werden kann.

 

Gewisse B-Plan-Inhalte sind aber für die Berechnung der Regenwassermengen erforderlich. Insofern sollten auch grundsätzliche Festsetzungen zu Grundstücksgrößen, Art der Wohnbebauung durch Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser, Zulässigkeit von Nebengebäuden und Stellplätzen getroffen werden.

 

Es schließt sich eine weitere Aussprache an. Bürgermeisterin Maaß formuliert nach erfolgter Aussprache folgenden Beschlussvorschlag:


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0