Sitzung: 20.12.2018 Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung beschließt folgende
Grundsätze zur Regenwasserbewirtschaftung:
- Die Hagener Au darf durch die Einleitung
von Niederschlagswasser keine Verschlechterung in ihrem ökologischen Zustand
erfahren.
- Auf die Anlage von Rigolen wird aufgrund
der schlechten Bodenverhältnisse verzichtet, die im ersten Entwurf des
Ingenieurbüros Blank dargestellte Mulden soll weiter verfolgt werden.
-Es wird geprüft, ob ein Teil des
Niederschlagwassers über eine Leitung des GUV Selenter See in den Passader See
eingeleitet werden kann.
Die Gemeinde beschließt des Weiteren folgende
Inhalte des B-Plan 13:
- Für den Kindergarten ist eine Fläche von
mindestens 1200 m² vorzusehen, für den benachbarten Parkplatz 600m² zuzüglich
Rangierflächen.
- Die Grünachse soll auch für die
Regenwasserbewirtschaftung mitgenutzt werden (Mulde, max. 40 cm tief), entlang
des Alten Schulweges ist die Anlage einer Mulde zu prüfen.
- Die Bebauung mit Einfamilienhäusern,
Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern soll entsprechend des B-Plan-Entwurfes
des Stadtplanungsbüros Blank erfolgen.
- Die Grundstücksgrößen sollen mindestens 500
m² pro Einfamilienhaus und 600 m² pro Doppelhaus betragen. Für die Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern ist eine GRZ von 0,4 einzuplanen. Nebengebäude sollen ein
Gründach erhalten, Terrassen und Wintergärten sollen max. 30 m² groß werden.
- Stellplätze und Auffahrten sind
wasserdurchlässig anzulegen.
Die Festsetzungen sind nicht abschließend und
werden in den kommenden Sitzungen ergänzt.
Bürgermeisterin Maaß erläutert den Planentwurf des Stadtplanungsbüros Blank mittels Beamer und stellt ihn der Öffentlichkeit dar.
Vordergründig ist das Baugebiet aus dem Landschaftsschutz zu entlassen. Hierzu ist eine FFH –Prüfung erforderlich. Für diese Zwecke sind zum jetzigen Zeitpunkt zwingend Beschlüsse zur Regenwasserentsorgung notwendig, weitere Details zu B-Plan-Inhalten können zu einem späteren Zeitpunkt besprochen werden.
Grundsätzliches zum Thema Regenwasserbewirtschaftung:
- Die Hagener Au darf durch die Einleitung von Niederschlagswasser keine Verschlechterung in ihrem ökologischen Zustand erfahren
- Auf die Anlage von Rigolen sollte aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse verzichtet werden, die im ersten Entwurf des Ing.Büros Blank dargestellten Mulden sollen weiter verfolgt werden
- Es soll geprüft werden, ob ein Teil des Niederschlagswassers über eine Leitung des GUV Selenter See in den Passader See eingeleitet werden kann.
Gewisse B-Plan-Inhalte sind aber für die Berechnung der Regenwassermengen erforderlich. Insofern sollten auch grundsätzliche Festsetzungen zu Grundstücksgrößen, Art der Wohnbebauung durch Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser, Zulässigkeit von Nebengebäuden und Stellplätzen getroffen werden.
Es schließt sich eine weitere Aussprache an. Bürgermeisterin Maaß formuliert nach erfolgter Aussprache folgenden Beschlussvorschlag:
Stimmberechtigte: |
12 |
||
Ja-Stimmen: 12 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |