Beschluss:

 

a)    Der Tagesordnungspunkt „Auftragsvergaben Kanalreinigung und Kanalinspektion“ wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. 

 

 

 

b)    Der Tagesordnungspunkt „Grundstücksangelegenheiten“ wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.

 

 

 

c)    Der Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Anfragen“ wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.


Der Bürgermeister lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte abstimmen. Zur Erläuterung verliest Herrn Dräbing § 39 (2) und (3) GO.

 

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0